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Hilferuf in aller Stille

Ein guter Einbruchsschutz erfüllt seine Aufgabe durch verschiedene Eigenschaften:

  • ABSCHRECKEN (optische Absicherung)
  • VERHINDERN oder VERZÖGERN des Eindringens (mechanische Absicherung)
  • VERTREIBEN des Täters (akkustische Absicherung)
  • ERFASSEN des Täters ermöglichen (Videoerfassung und / oder stiller Hilferuf per Telefon)

Hinweisschild AlarmanlageIdeal wäre die Verhinderung des unberechtigten Eindringens durch Abschreckung. Diese Aufgabe können eine von der Zugangsseite sichtbare Aussensirene und zusätzlich oder auch alleine Aufkleber an Türen und Fenstern erfüllen. Ein Täter will ungestört arbeiten und wird sich überlegen, ob er das Risiko einer Alarmierung in Kauf nehmen will. Dieser Fall wäre der günstigste, da es noch zu keinem Schaden gekommen ist.

Wenn ein unbefugtes Eindringen nicht verhindert werden kann, dann sollte dem Täter durch solide Fenster und Türen das Eindringen erschwert und der Einbruchsversuch so früh wie möglich "entdeckt" und ein Alarm ausgelöst werden, um möglichst frühzeitig Hilfe herbeizuholen. Fenster und Türen sollten daher möglichst einbruchshemmend konstruiert sein und mit Alarmmeldern gegen unbefugtes Öffnen oder Aufbrechen abgesichert werden. Bei leerstehender Wohnung oder Haus sollen weitere Beschädigungen möglichst verhindert werden, indem der Täter zum Beispiel durch den Lärm einer Sirene in die Flucht getrieben wird. Bei Anwesenheit der Bewohner sollen diese gewarnt und gleichzeitig Hilfe, zum Beispiel aus der Nachbarschaft, herbeigerufen werden. Nachbarn können dann bei bekannter Abwesenheit des Besitzers im Alarmfall die Polizei informieren oder versuchen, den Besitzer telefonisch zu erreichen und nach der Lage zu fragen. Handelt es sich nicht um einen Fehlalarm oder ist die Lage unklar, sollte ebenfalls die Polizei informiert werden. Generell haftet der Besitzer für die entstehenden Einsatzkosten bei einem Fehlalarm. Aber lieber einmal zuviel Hilfe rufen, als einmal zu spät. Ein gut nachbarschaftliches Verhalten ist immer sehr hilfreich und ganz besonders natürlich in solchen Sondersituationen. Der Nachbar sollte daher auch immer informiert sein, wenn eine Wohnung oder ein Haus längere Zeit unbewohnt ist und man sollte sich absprechen, was im Alarmfall unternommen werden soll. Alleine ein wachsames Auge des Nachbarn hat schon oft größeren Schaden verhindert.

Die Philosophie der Stille
Wie schon erwähnt, kann mit der Auslösung eines Alarmes durch unbefugtes Eindringen in eine Wohnung oder ein Haus eine Sirene ausgelöst werden, die den Eindringling vertreiben und gleichzeitig Hilfe herbeirufen soll. Zusätzlich oder aber auch alleine, kann der Hilferuf auch über die Telefonleitung an bestimmte Telefonnummern weitergeleitet werden. Die Funk-Alarmanlagen der PRIVEST- und der SECVEST-Serie haben dafür ein eingebautes analoges Wählgerät zur Übertragung von Nachrichten. Der Angerufene kann dann weitere Maßnahmen ergreifen, die natürlich vorher vom Besitzer der Alarmanlage mit dem Angerufenen abgesprochen werden müssen. Eine direkte Weiterleitung an eine Polizeidienststelle oder die Feuerwehr ist in Deutschland verboten. Der angerufene kann aber selbstverständlich diese Dienststellen benachrichtigen, wenn er es auf Grund der Alarmmeldung über das Telefon für erforderlich hält und dieses mit dem Besitzer der Alarmanlage so abgesprochen ist.

Manche Besitzer installieren auch keine Aussensirene oder nutzen diese nur bei Feueralarm. Einbruchsalarm lassen sie nur als stillen Alarm über die Telefonleitung laufen. Ein Nachteil ist der, dass der Eindringling sich längere Zeit ungestört und unentdeckt fühlt und dadurch eventuell größeren Schaden anrichten kann. Andererseits kann es ein Vorteil sein, wenn sich der Einbrecher noch in Sicherheit fühlt und wenig später die Polizei das Gebäude umstellt und den Eindringling festnimmt. Zum Abtransport vorgesehenes Eigentum kann dann dem Besitzer auch gleich wieder übergeben werden. Bei einer Flucht des Täters nach Auslösen der Sirene wäre dieses eventuell verloren. Ein weiteres Argument für den ausschliesslich stillen Alarm ist oft die Tatsache, dass ein Täter durch den Sirenenlärm nervös werden könnte und es zur Bedrohung von Leib und Leben anwesender Personen kommt.

Der stille Ruf an die schnellen Helfer
Im Idealfall kann man sich mit seiner Alarmanlage auf eine Notrufzentrale aufschalten und mit dieser absprechen, was im jeweiligen Alarmfall (Einbruch, Feuer, Wasser, medizinischer Notfall) von der Notrufzentrale zu unternehmen ist. In den meisten Fällen wird ein in der Nähe gelegenes Wachunternehmen die Lage vor Ort erkunden und dann geeignete Maßnahmen ergreifen. Gegebenenfalls wird aber, eventuell nach einem Rückruf, auch gleich die Polizei, die Feuerwehr oder ein Notarzt informiert.

Die Aufschaltung auf eine Notrufzentrale hat gegenüber der Weiterleitung des Hilferufes an einen Nachbarn den Vorteil, dass die Notrufzentralen rund um die Uhr besetzt und einsatzbereit sind und ausserdem über geschultes Personal verfügen, das auch in besonderen Situationen besonnen und der Lage angemessen reagiert. Die Grundpauschale für so eine Aufschaltung auf eine Notrufzentrale kostet weniger, als Sie vermutlich denken - fragen Sie uns einfach. Wenn auch Sie glauben, eine stille Alarmierung wäre sinnvoll oder wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Alarmierung per Sirene einen Anschluss an eine Notrufzentrale wünschen, so beraten wir Sie gerne.

E-Mail info@gohlisch.de oder Telefon Hamburg 040 - 648 624 03

Wir kennen im Hamburger Bereich einige Notrufzentralen und Wachdienste, bei denen die Aufschaltung einer PRIVEST- oder SECVEST-Alarmanlage möglich ist und wir übernehmen auf Wunsch auch die erforderliche Programmierung Ihrer Anlage, damit diese Kontakt mit einer Notrufzentrale aufnehmen kann.

Vertrauen Sie uns - wir werden Sie nicht enttäuschen.


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